Hintergrund:

Am 24.05.2023 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen mehrheitlich – jedoch entgegen aller Stimmen der Fraktion der FREIEN WÄHLER – ein Bauleitplanverfahren mit dem Ziel der Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums in Mühlhausen Nord durchzuführen. Geplant ist nach offiziellen Aussagen ein Vollsortimenter, ein Bäckereicafé, ein Discounter, ein Getränke- und ein Drogeriemarkt.

Planungsgebiet:

Direkt an der Ortsumgehung der B299 auf Höhe der Anschlussstelle Mühlhausen Nord bzw. unweit des Produktionsstandortes der Firma Dehn:

Die Gegenstimmen der FREIEN WÄHLER begründen sich in vielerlei Gesichtspunkten, vor allem in folgenden Gegenargumenten:

  • Überversorgung der Bevölkerung aufgrund der bestehenden sehr guten Versorgung
  • Fehlende fußläufige Erreichbarkeit – die Entfernung zum nächstgelegenen Wohngebiet „Am Sandmühlholz“ beträgt rund 1250 m

Folge: Der Standort ist nur für PKW-Kunden erreichbar, nicht aber für junge Menschen ohne Führerschein oder Senioren, die aktuell unweit des Seniorenheims zu Fuß einkaufen gehen können

  • Massive Gefährdung der bestehenden Märkte von EDEKA, Netto Marken Discount, Getränke Fellmeyer und der weiteren Händler (Bäckereien, Metzger, Ratzekatz, Gemüserei, Unverpacktladen) und
  • aktive Förderung von Leerständen von nicht unerheblicher Größe direkt im Ortskern

Die Gemeinde Mühlhausen sowie die politische Mehrheit im Gemeinderat (Fraktionen der CSU und DLL) hingegen stützt Ihre Argumentation auf ein anfänglich beauftragtes Gutachten der BBE Handelsberatung GmbH, welches vom Investor, der Bäckereifamilie Plank, finanziert wurde.

Vor allem im Hinblick auf ihre zahlreichen Bedenken und Existenzängste und zur objektiven Meinungsbildung beauftragten die innerörtlichen Händler ein Gegengutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA). Dieses Gutachten bestätigt der Gemeinde Mühlhausen schon jetzt eine überdurchschnittlich gute Nahversorgung.

Das GMA-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Nahversorgungszentrum einen Verkaufsflächenzuwachs von 108 % hervorrufen würde, was sich insbesondere im Vergleich mit dem Oberzentrum Neumarkt als sichtlich unmaßstäblich herausstellen würde:

Dies hätte extrem negative und massiv existenzbedrohende Auswirkungen auf die bestehenden innerörtlichen Händler und die übrigen kleineren Einzelhandelsgeschäfte und kann letztlich zur Schließung von derzeit fußläufig erreichbaren Geschäften führen.

Die GMA spricht von Umsatzumverteilungen in Höhe von 24 – 25 %, was sich deutlich überdurchschnittlich verhält und sowohl städtebauliche als auch versorgungsstrukturelle Auswirkungen hervorrufen kann.

Das Fazit dieses Gutachtens können Sie hier einsehen:

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid / Weiterer Verfahrensablauf

Die Gegner des eingeleiteten Bauleitplanverfahrens schlossen sich aufgrund ihrer Bedenken zu einer Bürgerinitiative zusammen und riefen ein Bürgerbegehren ins Leben. Der Bürgerinitiative gehören auch Mitglieder FREIEN WÄHLER an.

Mit einem Bürgerbegehren kann ein sog. Bürgerentscheid beantragt werden, dessen Ergebnis der Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses gleichgestellt ist.

Innerhalb kürzester Zeit hat sich mehr als die gesetzlich geforderte Anzahl von Gemeindebürgern mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen, dass eine Abstimmung über die Notwendigkeit des Nahversorgungszentrums erfolgen soll. Es wurden mehr als 600 Unterschriften gesammelt.

Informationsveranstaltung und Flyer

Im Vorfeld des Bürgerentscheids organisierte die Bürgerinitiative zusammen mit den FREIEN WÄHLERN eine Informationsveranstaltung, zu der auch die innerörtlichen Händler geladen waren und so ihre Bedenken offen ansprechen konnten.

Weiterhin informierte die BI vor der Abstimmung mit folgendem Flyer über ihre Gegenargumente und Bedenken zur gegenständlichen Bauleitplanung:

Der erfolgreich beantragte Bürgerentscheid wurde schließlich am 26.11.2023 durchgeführt. Das Bürgerbegehren hatte den Stopp des Bauleitplanverfahrens zum Ziel. Der Gemeinderat beschloss ein Ratsbegehren, welches sich für die Weiterführung der Planungen aussprach. Das Ratsbegehren erhielt mit 1293 Zustimmungen gegenüber dem Bürgerbegehren (1146 Zustimmungen) eine lediglich sehr knappe Mehrheit.

Da das knappe Ergebnis des Bürgerentscheids über die Weiterführung der Planungen wie ein Gemeinderatsbeschluss wirkt, wurde Anfang des Jahres die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als erster Verfahrensschritt für die Schaffung von Baurecht durchgeführt.

Die Bevölkerung hatte innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, ihre Bedenken in Stellungnahmen kundzutun. Die Einwände werden durch den Gemeinderat in einer Abwägung behandelt und fließen ggf. in die Planungen ein. Eine Behandlung der Stellungnahmen steht derzeit noch aus.

Im Anschluss hieran erfolgt die Beteiligung der betroffenen Behörden und Fachstellen.

Fazit / Ausblick

Ob das Projekt angesichts der zahlreichen Einwände von verschiedensten Seiten und der Verstöße gegen fast alle Punkte des geltenden Landesentwicklungsprogramms (LEP; Rechtsverordnung) genehmigungsfähig ist, wird sich zeigen.

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hingegen wird sich weiterhin gegen das Projekt und für den Bestandsschutz im Ort einsetzen!